Wenn die Insolvenz an die Kinder „vererbt“ wird

Es ist ein Herzensanliegen, den Kindern den Start ins Leben zu erleichtern. Doch in diesem Familienunternehmen geschah das Gegenteil: Die Söhne wurden dazu bestimmt, für die Schulden ihrer Eltern aufzukommen. Was war passiert?

Die elterliche Betriebsgesellschaft war finanziell und personell am Ende. Anstatt eine Insolvenz zu akzeptieren und mit einer Neugründung der Teilbetriebe einen Neuanfang durch die beiden Söhne zu wagen, entschied man sich anders. Es galt, den Ruf der alteingesessenen Familie zu schützen und die Interessen der Lieferanten zu wahren. Die Lösung: Die marode GmbH wurde mit dem Besitzunternehmen verschmolzen. Neue Kredite waren erforderlich, um die Schulden zu bedienen. Die Söhne führten die Geschäfte in jeweils eigenen Betriebs-GmbHs fort und pachteten das wesentliches Betriebsvermögen von der Besitzgesellschaft.

Überhöhte Mieten und teure Serviceleistungen führten dazu, dass die Kinder  – von Anfang an – die finanzielle Last der Eltern tragen – aus Liebe zur Familie. Doch heute steht eines der Unternehmen der Söhne selbst wieder vor der Insolvenz.

Das Potenzial zur Insolvenz wurde „vererbt“. Diese Geschichte wirft wichtige Fragen auf: Was geht vor – der Schutz des eigenen Rufs oder das Wohl der nächsten Generation?

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