So können Sie als Geschäftsführer unangenehme Überraschungen bei Stellenwechsel vermeiden. Lesen Sie dazu die folgende wahre Begebenheit, die in verschiedenen Ausprägungen immer wieder Organhaftende in Schwierigkeiten bringt.
Die geschäftsführende Gesellschafterin eines Industriebetriebes hatte sich soeben von ihrem ebenfalls geschäftsführenden Ehemann ziemlich plötzlich getrennt. Ein neuer Geschäftsführer musste her. So schnell wie möglich. Kunden und Kapitalgeber sollten ruhig bleiben. Gesucht – gefunden. Die Konditionen waren attraktiv und man war sich sympathisch. Eigentlich wollte der Kandidat noch Zeit zur Prüfung, bevor seine Eintragung ins Handelsregister erfolgte – und damit Haftungstatbestände begründete! Doch die Gesellschafterin drängte. Das Erwachen kam kurze Zeit später, als Wirtschaftsprüfer den letzten Jahresabschluss und die Zahlen der ersten Monate präsentierte. Das Prinzip Hoffnung sollte nun durch sorgfältige Planungen unterlegt werden. Diese legte einen dramatischen Liquiditätsbedarf für die nächsten Monate offen. Fresh Money war gefragt. Die Gesellschafterin zeigte sich jetzt von einer anderen Seite: Sie zog sich aus der Geschäftsführung zurück ließ den Neuen in seiner Verantwortung für das Geschäft alleine. Fresh Money gab es erstmal keines.
Was tun, bevor Sie als Führungskraft eine neue Stelle ansehen:
- Checken Sie die letzten Jahresabschlüsse und vor allem die unterjährigen Zahlen. Vor allem Vermögensposten mit Bewertungsspielräumen verdienen Ihren besonderen Blick (Sie glauben nicht, was alles möglich ist…).
- Passt das Unternehmenssystem mit seinem Umfeld wirklich zu Ihnen und Ihren Vorstellungen? Liegen Erwartungen der Beteiligten offen? Ein System-Check mit Blick in die Tiefenstrukturen und in die Beziehungsqualitäten lohnt. Es gibt Methoden, die Stimmigkeit zu erfahren.
Sehen Sie nicht nur auf die Zahlen und den äußeren Schein, sondern spüren Sie tiefer, um toxische Konstellation rechtzeitig zu erkennen. Über Ihre Intuition hinaus hilft die sachkundige externe Begleitung Ihres Wechsels letztlich allen Beteiligten. Die Folgen einer Falschentscheidung sind zu bedenken. In Schiller´s Lied „von der Glocke“ geht es nämlich weiter: „der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang“.